Archiv 2006



Donnerstag, 16. November 2006:

BERUFSVERBOT - So was gibt es noch?

Seit Anfang des Jahres 2004 wird dem Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy aus politischen Gründen die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg verweigert. Im September 2005 hat sich Hessen dieser Maßnahme angeschlossen und Csaszkóczy eine bereits zugesagte Stelle verweigert.
Über mehr als 12 Jahre hinweg wurde Csaszkóczy vom Verfassungsschutz überwacht. Für das Berufsverbot ausschlaggebend war seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg, von der er nicht bereit war, sich zu distanzieren. Damit wurde die Berufsverbotspraxis der alten BRD wieder belebt. 1972 unter Kanzler Willy Brandt erlassen, dienten die Berufsverbote zur Bespitzelung und Einschüchterung von politisch unbequemen Bestrebungen und sollten ein Klima der politischen Einschüchterung schaffen.
1995 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Berufsverbote als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Michael Csaszkóczy wird über "seinen Fall" und andere berichten. Die Moderation hat Hans Lafontaine, Rechtsanwalt.

Galerie im Filmhaus, Saarbrücken
Mainzer Straße 8
66111 Saarbrücken
Beginn: 19.30 Uhr

Ein Kooperationsveranstaltung mit der VVN-BdA, Saarland
Link: www.vvn-bda-saar.de

Hintergründe: www.gegen-berufsverbote.de


"In keinem anderen freiheitlich-demokratischen westeuropäischen Land wäre ein solches Gesetz möglich, und es gibt in Großbritannien, Italien und Frankreich weitaus mehr Radikale und Extremisten als hierzulande - und viele davon im öffentlichen Dienst. Der Radikalenerlass verhindert radikale politische und geistige, theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Problemen; er entmutigt Jugendliche und junge Leute, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollen, er zwingt sie zu demütigender Anpassung oder zur Heuchelei. Er ist ein Erlass gegen die Hoffnung, er verordnet Hoffnungslosigkeit und Lähmung. Wer solche Erlasse verfasst und praktiziert, müsste konsequenterweise einen Gesetzesentwurf einbringen, der lauten könnte: 'Jede Erscheinungsform von Hoffnung wird mit Freiheitsentzug nicht unter fünf Jahren bestraft'."
Heinrich Böll